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Freundschaft

Alltagsbegleitung für Menschen mit psychischer Erkrankung und Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung.

Was ist ambulant
betreutes Wohnen?

Unser Team hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine umfassende ambulante Betreuung für Menschen mit psychischer Erkrankung und
Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Sinne des §53 SGB XII anzubieten.


Das selbstständige Leben in einer eigenen Wohnung/kleinen Wohngemeinschaft mit Unterstützung nennt man ambulant betreutes
Wohnen.
Die Betreuung ist freiwillig und ohne jeden Zwang. Die Selbstbestimmung (Empowerment) des Menschen steht zu jeder Zeit klar im Vordergrund.


Die Finanzierung übernimmt in der Regel nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation der
zuständige Sozialhilfeträger. Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.
Die Leistungen können natürlich auch über das Persönliche Budget (§ 17 SGB IX) oder als Selbstzahler abgerechnet werden.

Ziele des ambulant
betreuten Wohnens

  • Förderung und Stärkung individueller Ressourcen

  • Selbstständige Lebensführung

  • Akzeptieren der eigenen Erkrankung, Entwicklung von Strategien zur Krisenbewältigung

  • Förderung sozialer Kontakte und verstärkter Teilhabe am gemeinschaftlichen und
    gesellschaftlichen Leben

  • Motivation zur sinnvollen Freizeitgestaltung

  • Integration und Stabilisierung in Arbeit und Beschäftigung

  • Verbesserung der Kompetenzen im Umgang mit Geld und formalen Angelegenheiten

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